
Die Reform des WissZeitVG – was kommt, was bleibt?
Wer als Doktorand:in oder Postdoc befristet beschäftigt ist, steht früher oder später vor derselben Frage: Wie lange kann ich an der Hochschule oder in der Forschungseinrichtung noch arbeiten? Die Antwort steht im Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) – und das wird gerade reformiert.
Die Teilnehmenden erhalten einen Überblick über die Regelungen des WissZeitVG in seiner jetzigen Fassung und nach der Reform, die ab 2027 gelten soll.
Der Workshop beleuchtet insbesondere die 12-Jahres-Regelung und die Drittmittelbefristung sowie die möglichen Vertragsverlängerungen aufgrund der Betreuung von Kindern oder Angehörigen, der Beurlaubung für wissenschaftliche Fortbildungen und bei krankheitsbedingten Verzögerungen der Qualifikation.
So können die Teilnehmenden am Ende selbst prüfen, wie lange der eigene befristete Vertrag noch laufen kann und ob Verlängerungen wegen Beurlaubung – zum Beispiel einer Professurvertretung – oder Freistellungen für Kinderbetreuung und die Pflege von Angehörigen möglich sind.
Dieser Kompaktworkshop kann auch für Koordinator*innen, Postdocs, und Professor*innen angeboten werden.
- Die Unterschiede zwischen einer Qualifikations- und einer Drittmittelbefristung erkennen.
- Die Laufzeit des befristeten Vertrages berechnen können.
- Prüfen können, ob Vertragsverlängerungen noch möglich sind.
- Wissen, ab wann und für wen die neuen Regelungen des WissZeitVG gelten.
- Die eigenen Möglichkeiten für Beurlaubung und Freistellung kennen – etwa bei Professurvertretung, Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen.
Gut zu wissen
Für wen eignet sich der Workshop?
Der Workshop „Die Reform des WissZeitVG – was kommt, was bleibt?“ richtet sich an Promovierende, die befristet an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung beschäftigt sind und wissen wollen, wie lange sie dort noch arbeiten können. Er behandelt das WissZeitVG in seiner jetzigen Fassung und in der Reform, die ab 2027 gelten soll. Juristische Vorkenntnisse sind nicht nötig.
Was nehmen die Teilnehmenden mit?
Sie unterscheiden Qualifikations- und Drittmittelbefristung, berechnen die Laufzeit des eigenen befristeten Vertrages und prüfen, ob Verlängerungen noch möglich sind – etwa wegen Betreuung von Kindern oder Angehörigen, Beurlaubung für eine wissenschaftliche Fortbildung oder krankheitsbedingter Verzögerung der Qualifikation.
Für wie viele Teilnehmende ist der Workshop ausgelegt?
Der Workshop „Die Reform des WissZeitVG – was kommt, was bleibt?“ ist für 15 Teilnehmende ausgelegt. Gearbeitet wird mit Input, Austausch sowie einer Frage- und Antwortrunde, in der die Teilnehmenden ihre eigene vertragliche Situation ansprechen können.
Welchen Mehrwert bietet der Workshop für Graduiertenprogramme?
Der Workshop beantwortet die wiederkehrenden Fragen zum Befristungsrecht gebündelt: für wen und ab wann die neuen WissZeitVG-Regelungen gelten. Das entlastet Programmverantwortliche und gibt Promovierenden eine belastbare Grundlage, um die eigene wissenschaftliche Karriere gezielter zu planen.

- Der Workshop vermittelt für die Doktorand:innen und Postdocs, aber auch für Programmverantwortliche, das notwendige Wissen über die Regelungen des WissZeitVG, insbesondere sollen die Fragen beantwortet werden, für wen und ab wann gelten die neuen WissZeitVG-Regelungen.
- Mit Kenntnissen zum Befristungsrecht kann die Planung der wissenschaftlichen Karriere gezielter erfolgen.
- Durch den Workshop sind die Teilnehmenden in der Lage, die Laufzeit der eigenen Verträge zu berechnen.
- Die Reform des WissZeitVG und damit die alten und neuen Regelungen verstehen.
- Mit dem Wissen um die Regelungen des WissZeitVG die wissenschaftliche Karriere gezielter planen.
- Die eigene vertragliche Situation einschätzen und danach handeln können.
Der Kompaktworkshop ist flexibel in drei Längen buchbar: 90, 120 oder 180 Minuten. Die längeren Formate bieten – je nach Gruppengröße – mehr Raum für intensiven Austausch, vertiefte Reflexion sowie eine detaillierte Situationsanalyse und den Praxistransfer.

Dr. Ulrike Preißler ist Rechtsanwältin und Coach in der Academia. Nach beruflichen Stationen beim Deutschen Bundestag, Bundesverfassungsgericht, den Universitäten Potsdam und Bonn war sie von 2002 bis 2025 als Justitiarin beim Deutschen Hochschulverband tätig. Mit dieser langjährigen Expertise bietet sie Workshops zu diesen Themen an: Karrierewege in der Wissenschaft, Bewerbung auf eine Professur, Berufungsverhandlungen an Hochschulen sowie Befristungsrecht beim wissenschaftlichen Nachwuchs.
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